Jobcenter

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Jobcenter in Nordrhein-Westfalen

Leistungsgewährung und Vermittlung in Arbeit

Die Jobcenter sind für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende und für die Vermittlung in Arbeit zuständig.

Jobcenter in Nordrhein-Westfalen

Mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende wurden die frühere Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu einer einheitlichen Leistung zusammengefasst. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die beispielsweise länger als ein Jahr arbeitslos sind oder deren Erwerbseinkommen zur Deckung des  Lebensunterhalts nicht ausreicht - und die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen - werden im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit

  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

unterstützt. Ziel ist es, die Eigenverantwortung der Berechtigten zu stärken, damit sie ihren Lebensunterhalt zukünftig unabhängig von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Die Leistungsgewährung erfolgt in NRW durch 53 Jobcenter. Über die nachfolgende Landkarte finden Sie die Jobcenter in NRW; klicken Sie auf den jeweiligen Kreis oder die jeweilige Stadt.

externer Link zum Jobcenter: Rheinisch-Bergischer Kreis externer Link zum Jobcenter: Rhein-Kreis-Neuss externer Link zum Jobcenter: Düsseldorf externer Link zum Jobcenter: Wuppertal externer Link zum Jobcenter: Solingen externer Link zum Jobcenter: Leverkusen externer Link zum Jobcenter: Remscheid externer Link zum Jobcenter: Ennepe-Ruhr-Kreis externer Link zum Jobcenter: Mettmann externer Link zum Jobcenter: Mönchengladbach externer Link zum Jobcenter: Krefeld externer Link zum Jobcenter: Mülheim an der Ruhr externer Link zum Jobcenter: Essen externer Link zum Jobcenter: Duisburg externer Link zum Jobcenter: Bochum externer Link zum Jobcenter: Oberhausen externer Link zum Jobcenter: Bottrop externer Link zum Jobcenter: Herne externer Link zum Jobcenter: Gelsenkirchen externer Link zum Jobcenter: Hagen externer Link zum Jobcenter: Dortmund externer Link zum Jobcenter: Oberbergischer Kreis externer Link zum Jobcenter: Hochsauerlandkreis externer Link zum Jobcenter: Rhein-Erft-Kreis externer Link zum Jobcenter: Unna externer Link zum Jobcenter: Wesel externer Link zum Jobcenter: Märkischer Kreis externer Link zum Jobcenter: Hamm externer Link zum Jobcenter: Gütersloh externer Link zum Jobcenter: Warendorf externer Link zum Jobcenter: Coesfeld externer Link zum Jobcenter: Bielefeld externer Link zum Jobcenter: Lippe externer Link zum Jobcenter: Höxter externer Link zum Jobcenter: Paderborn externer Link zum Jobcenter: Soest externer Link zum Jobcenter: Siegen-Wittgenstein externer Link zum Jobcenter: Olpe externer Link zum Jobcenter: Köln externer Link zum Jobcenter: Viersen externer Link zum Jobcenter: Heinsberg externer Link zum Jobcenter: Bonn externer Link zum Jobcenter: Euskirchen externer Link zum Jobcenter: Düren externer Link zum Jobcenter: StädteRegion Aachen externer Link zum Jobcenter: Minden-Lübbecke externer Link zum Jobcenter: Hochsauerlandkreis externer Link zum Jobcenter: Kleve externer Link zum Jobcenter: Recklinghausen externer Link zum Jobcenter: Borken externer Link zum Jobcenter: Herford externer Link zum Jobcenter: Münster externer Link zum Jobcenter: Steinfurt

Träger der Leistungen sind

  • die Bundesagentur für Arbeit (z.B. Arbeitslosengeld II/Sozialgeld, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit)
  • und die Kreise und kreisfreien Städte (z.B. Bedarfe für Unterkunft und Heizung, Bildungs- und Teilhabepaket, Schuldnerberatung, Kinderbetreuung).

Unterstützung für Jobcenter

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen führt die Rechts- und Fachaufsicht über die 18 zugelassenen kommunalen Träger (besondere Einrichtungen) und über die 35 kommunalen Träger, die mit der Bundesagentur für Arbeit eine gemeinsame Einrichtung errichtet haben. In dieser Funktion unterstützt das Ministerium die Jobcenter insbesondere mit Arbeitshilfen zu den Themenfeldern „Bedarfe für Unterkunft und Heizung“ und zum „Bildungs- und Teilhabepaket“ und wirkt auf eine rechtmäßige Leistungsgewährung hin.

Darüber hinaus schließt  das Ministerium jährlich mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den zugelassen kommunalen Trägern Zielvereinbarungen als Steuerungsinstrument zur Zielerreichung im SGB II ab. Diese umfassen insbesondere die Ziele

  • Verringerung der Hilfebedürftigkeit
  • Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit,
  • die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug und die
  • Verbesserung der sozialen Teilhabe.

Das Arbeitsministerium NRW unterstützt zudem die stetige Weiterentwicklung und Verbesserung der Geschäftsprozesse in den Jobcentern. So bearbeitet das Ministerium gemeinsam mit den Jobcentern zentrale Fragen im Kontext der Qualitätssicherung des SGB II und gibt unter anderem im Rahmen von landesspezifischen Modellprojekten neue Impulse für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende in NRW.

MIAR – Projekthandbuch: Integration von Menschen mit Behinderung

Wie beraten, qualifizieren und fördern die Jobcenter in NRW Menschen mit Handicap und welche Möglichkeiten im Rahmen des SGB II können sich eröffnen? Die Jobcenter Wuppertal, Kreis Unna und StädteRegion Aachen haben im Rahmen des ESF-geförderten Modellprojektes „Miteinander Arbeiten - MIAR“ ein Projekthandbuch für Jobcenter entwickelt. Neben Analysen und Erfahrungen werden auch konkrete Produkte und Handlungsempfehlungen für Jobcenter in NRW vorgestellt.